Wenige Worte können das Leben verschönern...und es retten.

Wenige Worte können das Leben verschönern...und es retten.
Offrez un futur à ceux qui en ont le plus besoin. Téléchargez notre brochure d'information gratuite sur le legs et la succession au Luxembourg.
Denken Sie darüber nach, wie Sie Ihren Nachlass am besten regeln können? Reflektieren Sie darüber, was Sie im Laufe Ihres Lebens erreicht haben und wie Sie Ihr Andenken hinterlassen möchten?
Indem Sie Ärzte ohne Grenzen in Ihr Testament aufnehmen, tun Sie mehr als nur ein Erbe weiterzugeben; Sie erwecken Ihre Werte zum Leben und ermöglichen konkrete Maßnahmen wie medizinische Versorgung, Impfungen und Notfalleinsätze, die das Leben von Tausenden von Menschen verbessern.
Indem Sie sich uns anschließen, bleiben Sie für die Leidenden da und schenken ihnen den schönsten Akt der Großzügigkeit!
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Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament
Was könnte wertvoller sein, als die im Laufe des eigenen Lebens erworbene Kraft und Erfahrung weiterzugeben? Was könnte bemerkenswerter sein, als diesenWillen zum Wohle derer zu verkörpern, die leiden und Hilfe am dringendsten benötigen?
Indem Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon Ärzte ohne Grenzen vermachen, leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag und ermöglichen Tausenden von Menschen eine bessere Zukunft.
Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, mit der Sie formell einen oder mehrere Begünstigte bestimmen können, die nach Ihrem Tod Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon erhalten. So können Sie beispielsweise Ärzte ohne Grenzen bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte vermachen und damit unsere humanitäre Mission unterstützen. Dies ist eine Möglichkeit für Sie, ein konkretes und nachhaltiges Zeichen zu setzen und den Bedürftigsten eine Zukunft zu schenken.
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Ihr Vermächtnis hat die Kraft, Leben zu retten.
Für Ärzte ohne Grenzen ist die Großzügigkeit der Spender unerlässlich und macht 99 % unserer Ressourcen aus. Seit 1971 setzen unsere Teams alles daran, den am stärksten gefährdeten Menschen die benötigte Hilfe zukommen zu lassen.
Warum sollte man Ärzte ohne Grenzen etwas vererben?
Ihr Vermächtnis sichert unsere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Diese Grundwerte unserer Charta prägen unser gesamtes Handeln. Ihr Geld kommt direkt den Bedürftigsten zugute. Unser Finanzmanagement ist streng und sowohl unsere nationalen als auch unsere konsolidierten internationalen Abschlüsse werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und attestiert.
Wussten Sie, dass jedes fünfte Projekt ohne Erbschaften nicht möglich wäre? 💡
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Was kann ich an Ärzte ohne Grenzen weitergeben?
Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament zu berücksichtigen, ist eine unschätzbare Geste der Unterstützung unserer Arbeit. Es stellt außerdem sicher, dass Sie eine starke Unterstützung für den Dienst an Bedürftigen hinterlassen und Ihre Werte über Ihren eigenen Lebensweg hinaus weiterleben lassen.
3 Wege, Ihr Vermächtnis weiterzugeben
In Luxemburg gibt es drei Arten von Vermächtnissen, die Sie in Ihr Testament aufnehmen können:
- Mit einem übergreifenden Vermächtnis können Sie Ihr gesamtes Vermögen Ärzte ohne Grenzen (MSF) vererben, falls Sie keine Nachkommen (Pflichtteilberechtigten) haben. Im Rahmen eines solchen Vermächtnisses können Sie auch mehreres Begünstigte festlegen, denen der Universalbegünstigte – beispielsweise MSF – die von Ihnen bestimmten Vermögenswerte zukommen lässt.
- Mit einem allgemeinen Vermächtnis können Sie einen Teil (z. B. 30 %, ein Viertel) oder eine bestimmte Kategorie (z. B. Immobilien, Bankkonten) Ihres Vermögens Ärzte ohne Grenzen (MSF) vererben. Ein allgemeines Vermächtnis kann auch dann genutzt werden, wenn Sie Pflichtteilberechtigte haben. In diesem Fall unterscheiden Sie zwischen demPflichtteilanteil und dem frei verfügbaren Anteil, um Ihre Nachkommen abzusichern.
- Eine testamentarische Verfügung ist die häufigste Form der Vermögensübertragung. Sie ermöglicht es Ihnen, MSF ein oder mehrere genau benannte Vermögenswerte zu vererben. Sie können uns beispielsweise einen Geldbetrag, ein Haus, einen Wertgegenstand usw. vererben.
Warum ist es notwendig, dem für die Erben reservierten Teil Beachtung zu schenken?
Wenn Sie Nachkommen haben, geht der größte Teil Ihres Vermögens, der sogenannte „ Reservierte Anteil “, automatisch an diese. Sie können MSF einen Teil oder den gesamten verbleibenden Anteil, den sogenannten „ Verfügbaren Anteil “, über den Sie frei verfügen können , vererben..
Das Gesetz sieht vor, dass ein Teil Ihres Vermögens, der sogenannte Pflichtteil, Ihren Kindern zusteht. Der Teil, über den Sie frei verfügen können, der sogenannte verfügbare Anteil, hängt von der Anzahl Ihrer Kinder ab.
Haben Sie hingegen keine Pflichtteilberechtigten, können Sie frei und uneingeschränkt über Ihr Vermögen verfügen.
Nehmen wir folgendes Beispiel: Sie besitzen zum Zeitpunkt Ihres Todes ein Bankkonto mit einem Guthaben von 90.000 €.
- Wenn Sie keine Kinder haben, können Sie Ärzte ohne Grenzen Luxemburg 90.000 € hinterlassen.
- Mit einem Kind: 45.000 €.
- Mit zwei Kindern: 30.000 €.
- Bei drei oder mehr Kindern: 22.500 €.
Spenden:
Eine Schenkung ermöglicht es Ihnen, zu Lebzeiten sofort zu handeln, indem Sie das Eigentum an einem Vermögenswert übertragen. Damit eine Schenkung gültig ist, muss sie die formalen Anforderungen einer notariellen Urkunde erfüllen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Notar.
Lebensversicherung:
Eine Lebensversicherung ist eine weitere Möglichkeit, unsere Arbeit nachhaltig zu unterstützen. Sie ermöglicht es Ihnen, innerhalb eines steuerlich günstigen Rahmens Ersparnisse aufzubauen und im Todesfall Ihr Vermögen an MSF als einen, der bei Vertragsabschluss festgelegten, Begünstigten zu übertragen.
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Wie hinterlässt man ein Vermächtnis?
Wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon Ärzte ohne Grenzen Luxemburg vermachen möchten, müssen Sie ein Testament aufsetzen, in dem Sie diesen Wunsch äußern. Dieses Testament ist nicht bindend, Sie können es jederzeit und so oft Sie möchten ändern.
- Das Testament wird:
Das eigenhändige Testament:
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich auf einem leeren Blatt Papier verfasst, genau datiert (Tag, Monat, Jahr) und unterschrieben sein. Gemeinsame Testamente, die von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden, sind ungültig.
Um sicherzustellen, dass Ihre letzten Wünsche respektiert werden, ist es am besten, Ihr handschriftliches Testament auf eine der folgenden beiden Arten zu hinterlegen:
A) Zur Eintragung gegen eine Gebühr von 9,92 € im zentralen Register für Testamente, das beim Standesamt geführt wirdoder
B) Hinterlegen Sie es bei einem Notar, damit dieser seine Aufbewahrung gewährleisten kann.
- Das authentische Testament (oder Testament durch öffentlichen Rechtsakt):
Ein rechtsgültiges Testament ist ein Testament, das durch eine öffentliche Urkunde formalisiert wird. Sie diktieren Ihr Testament entweder vor zwei Notaren oder vor einem Notar in Anwesenheit zweier Zeugen. Das Testament wird dann vom Notar aufgesetzt und von Ihnen, dem Notar und den beiden Zeugen oder von beiden Notaren unterzeichnet.
Der Vorteil dieser Testamentsform liegt in ihrer Rechtssicherheit. Ihr Testament wird von einem Notar erstellt, der das geltende Recht kennt und beachtet. Die Mindestkosten für diese notarielle Beurkundung betragen 250 €. Wenn Sie Ihr Testament ändern oder widerrufen möchten, müssen Sie erneut einen Notar aufsuchen. Ein gültiges Testament kann nur durch ein anderes gültiges Testament ersetzt werden.
- Das Mystische Testament:
Ein mystisches Testament ist ein von Ihnen unterzeichnetes und versiegeltes Testament, das in Anwesenheit zweier Zeugen einem Notar vorgelegt wird. Der Notar erstellt daraufhin eine Empfangsbestätigung, die den Erhalt des Testaments bescheinigt und von Ihnen, den beiden Zeugen und dem Notar unterzeichnet wird. Wie das authentische Testament wird auch das mystische vom Notar beim zentralen Testamentsregister eingetragen.
Der Vorteil dieser Art von Testament liegt in seiner Vertraulichkeit: Ihre letzten Wünsche bleiben bis zu Ihrem Tod geheim.
MSF ist bestrebt, Ihre Wünsche zu respektieren.
Weil es kein größeres Symbol gibt als ein Erbe, möchten wir ihm die gebührende Bedeutung beimessen. Ohne Testament und ohne Erben fällt Ihr Nachlass an den Staat.
Wenn Sie MSF in Ihrem Testament bedenken, stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe dazu beiträgt, ein Anliegen zu unterstützen, das Leben auf der ganzen Welt rettet.
Ihre Fragen zum Erbe
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Erbschaften und Schenkungen. Für weitere Informationen zur Gesetzgebung oder zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Notar.
Fordern Sie Ihre Broschüre an, füllen Sie das Formular aus
Kontaktieren Sie uns
Ärzte ohne Grenzen Luxemburg
68, rue de Gasperich
L-1617 Luxembourg
Tel.: 33 25 15
Kontakt per Nachricht
Noch Fragen? Lassen Sie sie uns besprechen!
Unsere Abteilung für Nachlass- und Spenderbetreuung steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Kontaktieren Sie Danièle Bach,
Donor Services,
Tel.: +33 25 15-311,
E-Mail: dons@msf.lu